Allgemeine Information zur Zertifizierung von Englischkenntnissen
Die Prüfungen zum Nachweis von fachbezogenen Kenntnissen können auf freiwilliger Basis - unabhängig von einer Benotung im Zeugnis - abgelegt werden. An der Prüfung können nur Schüler des Oberstufenzentrums teilnehmen. Zur Zeit werden Prüfungen für gastgewerbliche und sozialpflegerische Berufe in drei verschiedenen Niveaustufen angeboten. Die Prüflinge müssen eine schriftliche und eine mündliche Prüfung (zwei Schüler pro Prüfung möglich) absolvieren und erhalten ein Zertifikat, wenn jeweils die Hälfte der ausgewiesenen Punktzahl erreicht wurde. Ein Ausgleich ist nicht möglich. Es gibt keine Nachprüfung.
Dauer der Prüfungen | |
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Niveau I | schriftlich: 60 Minuten mündlich: 10 Minuten pro Prüfling |
Niveau II | schriftlich: 90 Minuten mündlich: 15 Minuten pro Prüfling |
Niveau III | schriftlich: 120 Minuten mündlich: 20 Minuten pro Prüfling |
