Sie sind hier: Aktuelles > Abteilung III > Allgemeines

Abteilung III Soziales

Abteilungsleiterin: Frau Heike Diederichs, Raum 210

Lehrerzimmer: Tel: 0331 - 289 73 20, Raum 134

Laufbahnberatung

Unsere Laufbahnberaterin, Frau Meye, bietet die Möglichkeit zur individuellen Laufbahnberatung an.

Informationstermine gibt es nach telefonischer Vereinbarung unter 0331/2897303.

Das Lehrerteam der Abteilung

2011

Das Lehrerteam der Abteilung 3.

Grundsätze der Leistungsbewertung

Beschluss der  Konferenz der Lehrkräfte am 29.09.08 zu

Grundsätzen der Leistungsbewertung

 

 

Die Grundsätze dienen der Konkretisierung der Festlegungen in den Rechtsgrundlagen insbesondere der VV Leistungsbewertung vom 19.Juli 2006 geändert durch Verwaltungsvorschriften zur Änderung der VV-Leistungsbewertung vom 08.Oktober 2008 und der Bildungsgangsverordnungen unter Berücksichtigung der pädagogischen Verantwortung und Freiheit  der Lehrkräfte und sind den Schülerinnen und Schülern aktenkundig zur Kenntnis zu geben.

.

 

·         Über Anzahl, Art, Umfang und Wichtung von Bewertungsbereichen beschließt die entsprechende Fach- bzw. Bildungsgangskonferenz vor Beginn eines Schuljahres.

 

  • Die Bewertung von Wahlpflichtunterricht im Bildungsgang der Berufsschule erfordert die Zustimmung der zutreffenden Fachkonferenz zur vorgelegten und durch die Schulleitung genehmigten curricularen Grundlage bis spätestens 4 Wochen nach Beginn des Wahlpflichtunterrichtes. (Pkt. 2 (1))

 

  • Abweichungen vom Bewertungsschlüssel entsprechend der VV Leistungsbewertung sind nicht zulässig. (Pkt. 6 (5))

                         

  • Ein wegen  vom Schüler selbst zu vertretenden Fehlens nicht erbrachter Leistungsnachweis im Klassenverband wird als Leistungsverweigerung behandelt und mit der Note 6 bewertet.

Leistungskontrollen für einzelne Schüler/innen müssen von der Lehrkraft nachweislich geplant sein, um bei unentschuldigtem Fehlen mit der Note 6 bewerten zu können. (Pkt. 7 (1))

 

  • Die Ankündigungsfristen für und die Verteilung von schriftlichen Arbeiten werden in den Fach- bzw. Bildungsgangskonferenzen beschlossen. (Pkt. 8 (3))

 

  • Die Fachlehrer/innen informieren und beraten auf Wunsch der Schüler in individuellen Gesprächen zum aktuellen Leistungsstand auf der Grundlage einer kontinuierlichen Dokumentation.

 

Die Beschlussfassung erfolgte mit 51 Ja ? Stimmen gegen   0  Nein ? Stimmen bei   4 Enthaltungen.

 

 

 

 

 

Monika Landvoigt

Schulleiterin

 

Nach oben